Passt die Umsatzsteuerbefreiung für jeden Kleinunternehmer ?

Dortmund, Unternehmensberater Yusuf Tombul: Schon in der Planungs- und Informationsphase sollten Existenzgründer sich die Frage stellen, ob sie ihr Unternehmen von der Umsatzsteuerpflicht befreien möchten. Denn spätestens wenn das Anmeldeformular vom Finanzamt kommt, sollte eine Entscheidung bezüglich der Kleinunternehmerregelung getroffen sein.  

Kleinunternehmen, wie z.B. Hausmeister-Service, freiberufliche Dozenten/Nachhilfelehrer, Büro-Dienstleister, usw. deren geschätzter Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird, können die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG beim Finanzamt beantragen.

Die Vorteile dieser Regelung sind:

  • reduzierter Verwaltungsaufwand, insbesondere mit UST-Voranmeldungen
  • Brutto = Netto, bedeutet, dass der Gesamtbetrag nicht der Umsatzsteuer unterliegt und zur Verfügung steht.

Gerade für Kleinunternehmen, deren Zielkunden eher „privater Natur“ sind, empfiehlt sich die Beantragung dieser Regelung besonders.

Der wesentliche Nachteil dieser Regelung ist

  • das Verzichten, auf die ausgewiesene Vorsteuer in den Lieferantenrechnungen.

Kleinunternehmer, deren Zielkunden eher „geschäftlicher Natur“ sind, sollten überlegen, ob sie nicht auf die Kleinunternehmerregelung verzichten möchten, da in diesem Fall die Umsatzsteuer als durchlaufender Posten zu betrachten ist.

Kleinunternehmer, deren Zielkunden sowohl „geschäftlicher“ als auch „privater Natur“ sind, sollten sich das genau ausrechnen oder ausrechnen lassen, ob die Beantragung oder der Verzicht für sie von Vorteil ist.

Kleinunternehmer, die sich für die Befreiung entschieden haben, weisen auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer aus, müssen aber einen Vermerk auf die Umsatzsteuerbefreiung machen. Empfehlenswerter Vermerk ist z.B. „Unsere Leistungen sind gem. § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit“.

Haben Sie noch Fragen zur Kleinunternehmerregelung? Gerne freuen wir uns über Ihren Besuch oder Anruf.

  Yusuf Tombul

  Rheinlanddamm 201

  44149 Dortmund

  0231-3307481

  0176-24955075

  info@commtaxx.com   

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