KfW Startgeld
Für Existenzgründer, die über eine Finanzierung Ihrer Geschäftsidee nachdenken, haben wir die wichtigsten Details zum Startgeld der KfW zusammengestellt.
Fördernehmer:
- Wohnsitz in Deutschland
- Existenzgründer eines gewerblichen Unternehmens oder eines freien Berufes.
- Durchführung einer Festigungsmaßnahme innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
- Auch kleine gewerbliche Unternehmen, die jünger als 3 Jahre sind und mindestens ein Gesellschafter eine natürliche Person ist.
Antragsstellung:
- Bei der Hausbank, welche den Antrag an die KfW weiterleitet.
Förderung von:
- Gründung als Neugründung, Übernahme eines bestehenden Unternehmens, oder Erwerb einer tätigen Beteiligung.
- Nebenerwerb mit dem Ziel daraus den Haupterwerb zu machen.
- Festigungsmaßnahmen, die innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit durchgeführt wird.
- Erneute Gründung, wenn keine Verbindlichkeiten aus der ersten Gründung bestehen.
- Nicht gefördert werden Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten, Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, Umschuldung oder Nachfinanzierung und Erwerb unter Lebenspartnern / Ehegatten.
Voraussetzungen:
- Geplanter nachhaltig wirtschaftlicher Erfolg.
- Ausreichende fachliche und kaufmännische Qualifikation.
- Existenzgründer ist zur Geschäftsführung und Vertretung befugt, aktiv an der Unternehmensleitung beteiligt und im Handelsregister eingetragen.
- Existenzgründer besitzt mindestens 10% Geschäftsanteil und kein anderer Gesellschafter besitzt genügend Stimmen, um die Satzung zu ändern.
- Es handelt sich um ein kleines Unternehmen nach der Definition der EU. Das bedeutet, dass das Unternehmen nicht mehr als 49 Mitarbeiter beschäftigt, der Umsatz und die Bilanzsumme kleiner gleich € 10 Mio. ist und es unabhängig von Unternehmen agiert, die diese Kriterien nicht erfüllen.
Kredit:
- Der Kreditbetrag kann bis zu 100% des Finanzbedarfs sein.
- Maximal sind € 100.000,- möglich.
- Es sollen möglichst auch Eigenmittel vorhanden sein, um die Bonität zu verbessern.
- Es kann ein zweiter Kredit beantragt werden, wenn das erste Vorhaben abgeschlossen ist und in Summe € 100.000,- nicht überschritten werden.
- Für Betriebsmittel dürfen maximal € 30.000,- vorgesehen sein.
- Es werden 100% der Summe Bereitgestellt.
- Der Kreditbetrag kann in einer oder in Teilsummen genommen werden.
- Spätestens 9 Monate nach der Zusage muss der Betrag abgerufen werden.
- Sollte der Betrag nach 2 Bankarbeitstagen und einem Monat nicht abgerufen worden sein, so verlangt die KfW eine Bereitstellungsprovision über 0,25% je Monat für den bereitgestellten Betrag.
- Die Laufzeit kann bis zu 5 Jahren mit einem Tilgungsfreien Jahr betragen, oder bis zu 10 Jahre mit zwei tilgungsfreien Jahren.
- Bei dem Zins handelt es sich um den entsprechenden Programmzins der KfW.
- Am Tag der Zusage wird der Zins für die gesamte Laufzeit festgelegt.
- Die Zinsen sind nachträglich am letzten Tag des entsprechenden Monats zu zahlen.
- In der tilgungsfreien Zeit müssen nur die Zinsen gezahlt werden.
- Die Tilgung ist über die gesamte Laufzeit konstant.
- Eine vorzeitige Tilgung ist mit der Zahlung eines Vorfälligkeitsentgeltes möglich.
Unterlagen:
- Diverse Unterlagen werden von der Hausbank ausgefüllt.
- Vom Existenzgründer sind unter anderem der Geschäftsplan – mit wirtschaftlicher Planung, sowie Beschreibung des Vorhabens – und die De-minimis–Erklärung zu erstellen.
Weitere Informationen:
- Die KfW holt Auskunft bei der SCHUFA und der infoscore Consumer Data GmbH ein.
- Sicherheiten müssen mit der Hausbank geklärt werden.
- Bei einem Unternehmen mit beschränkter Haftung, wird der Anteilseigner von seiner Hausbank mit einer Beteiligungsquote an einem möglichen Ausfall beteiligt.
- Die KfW befreit die jeweilige Hausbank von 80% der Haftung.
Haben Sie noch Fragen zur Antragsstellung des KfW Startgeldes? Gerne freuen wir uns über Ihren Besuch oder Anruf.
Yusuf Tombul
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