Gründungszuschuss

Unternehmensgründer aus der Arbeitslosigkeit werden mit dem Gründungszuschuss unterstützt.

Für Existenzgründer ist der Gründungszuschuss vor allem in den ersten Monaten eine Absicherung. Mit dieser besonderen Förderung  werden Gründungen aus der Arbeitslosigkeit durch die Arbeitsagentur unterstützt.

Gefördert wird der Gründungszuschuss in 2 Phasen:

  • Die ersten 6 Monate   =    ALG I plus 300 Euro monatlich
  • Weitere 9 Monate      =    300 Euro monatlich

Anspruchsvoraussetzungen für Gründungszuschuss sind:

  • Der Bezug von Arbeitslosengeld I
  • Ein Restanspruch von Mindestens 150 Tagen
  • Die Gründung einer Vollexistenz

Benötige Unterlagen: 
Mit dem Antrag auf Gründungszuschuss müssen folgende Unterlagen bei der Arbeitsagentur eingereicht werden.

  • Gründungskonzept (Beschreibung des Vorhabens)
  • Lebenslauf und Zeugnisse
  • Teilnahmebescheinigung an einem Gründerseminar
  • Stellungnahme einer fachkundigen Stelle
  • Finanzkalkulation
  • Umsatz- und Kostenentwicklung
  • Rentabilitätsvorschau
  • Kapitalbedarfsplan
  • Investitionsplan
  • Liquiditätsplan

Auf den Gründungszuschuss gibt es seit dem Dezember 2011 keinen Rechtsanspruch mehr. Haben Sie noch Fragen zum Gründungszuschuss? Gerne freuen wir uns über Ihren Besuch oder Anruf.

Yusuf Tombul   Yusuf Tombul

  Rheinlanddamm 201

  44149 Dortmund

  0231-3307481

  0176-24955075

  info@commtaxx.com   

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