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Gründungszuschuss
Unternehmensgründer aus der Arbeitslosigkeit werden mit dem Gründungszuschuss unterstützt.
Für Existenzgründer ist der Gründungszuschuss vor allem in den ersten Monaten eine Absicherung. Mit dieser besonderen Förderung werden Gründungen aus der Arbeitslosigkeit durch die Arbeitsagentur unterstützt.
Gefördert wird der Gründungszuschuss in 2 Phasen:
- Die ersten 6 Monate = ALG I plus 300 Euro monatlich
- Weitere 9 Monate = 300 Euro monatlich
Anspruchsvoraussetzungen für Gründungszuschuss sind:
- Der Bezug von Arbeitslosengeld I
- Ein Restanspruch von Mindestens 150 Tagen
- Die Gründung einer Vollexistenz
Benötige Unterlagen:
Mit dem Antrag auf Gründungszuschuss müssen folgende Unterlagen bei der Arbeitsagentur eingereicht werden.
- Gründungskonzept (Beschreibung des Vorhabens)
- Lebenslauf und Zeugnisse
- Teilnahmebescheinigung an einem Gründerseminar
- Stellungnahme einer fachkundigen Stelle
- Finanzkalkulation
- Umsatz- und Kostenentwicklung
- Rentabilitätsvorschau
- Kapitalbedarfsplan
- Investitionsplan
- Liquiditätsplan
Auf den Gründungszuschuss gibt es seit dem Dezember 2011 keinen Rechtsanspruch mehr. Haben Sie noch Fragen zum Gründungszuschuss? Gerne freuen wir uns über Ihren Besuch oder Anruf.
Yusuf Tombul
Rheinlanddamm 201
44149 Dortmund
0231-3307481
0176-24955075
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