ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER COMMTAXX WIRTSCHAFTSBERATUNG
1. Die von uns abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schulden wir nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Unsere Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen. Auch im Rahmen der Finanzberatung sind wir als Dienstleister tätig. Werkverträge sind von vorneherein ausgeschlossen.
2. Unsere Preise verstehen sich Netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ein Tagewerk umfasst 8 Zeitstunden. Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, berechnen wir für Beratungsleistungen vor der Gründung 640,- Euro pro Tagewerk sowie Beratungsleistungen nach der Gründung 800,- Euro pro Tagewerk. Als gegründet gilt der Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung bzw. Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt.
3. Wir sind berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung des Vertrages heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von uns auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom Auftraggeber selbst bereitzustellen.
4. Wir erbringen unsere Leistungen auf der Grundlage der uns vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese werden von uns auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt beim Auftraggeber.
5. Wir erbringen unsere Leistungen grundsätzlich in schriftlicher Form. Mündlich erteilte Auskünfte sind nicht verbindlich.
6. Unsere Vergütung ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Die Zurückbehaltung unseres Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
7. Im Falle einer mangelbehafteten Leistung sind wir zur Nachbesserung berechtigt. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
8. Änderungen des Vertrages, insbesondere die Vereinbarung zusätzlicher Leistungen, bedürfen der Schriftform.
9. Terminabsprachen sind einzuhalten. Bei Verhinderung muss umgehend eine Benachrichtigung erfolgen. Bei Nichteinhaltung behält sich die CommTaxx Wirtschaftsberatung vor, einen Stundensatz von 50,- Euro Netto pro entgangene Stunde zu berechnen.
10. Für den Vertrag und seine Durchführung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort sind an unserem Geschäftssitz in 44149 Dortmund.