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Mikrodarlehen
Das Mikrodarlehen der NRW-Bank
Sie haben sich entschieden zu gründen und denken über die Möglichkeiten der Finanzierung nach? Hier erhalten Sie die wichtigsten Details zum Mikrodarlehen der NRW-Bank.
Fördernehmer:
- Existenzgründer eines gewerblichen Unternehmens oder eines freien Berufes
Förderung von:
- Ausgaben die in Zusammenhang mit der Gründung stehen.
- Betriebsmittel
- Wachstumsinvestitionen
- Erweiterungsinvestitionen
Voraussetzungen:
- Keine Verpflichtungen aus einer vorherigen Gründung.
- Falls schon mal ein Darlehen für eine vorherige Gründung in Anspruch genommen wurde, so muss dies störungsfrei abgewickelt worden sein.
- Ein nachhaltiger Erfolg muss zu erwarten sein.
- Erweiterungen oder Wachstum sind für die nächsten 5 Jahre geplant.
- Der Antragsteller muss eine natürliche Person sein.
- Der Antragsteller muss seinen festen Wohnsitz in NRW haben.
- Die erforderlichen fachlichen und kaufmännischen Qualifikationen müssen vorhanden sein.
- Die Zustimmung des zuständigen Startcenters muss vorhanden sein.
- Verpflichtung sich bei Gründung 2 Jahre lang coachen zu lassen.
- Bei Wachstum oder Erweiterung kann die NRW-Bank eine Betreuung durch einen Berater verlangen.
Informationen zu den Darlehensbedingungen:
- Es handelt sich um ein Darlehen.
- Das Darlehen wird in einer Summe ausgezahlt.
- Es kann bis zu 100% des Finanzbedarfs mit diesem Darlehen finanziert werden.
- Das Darlehen muss zwischen € 5.000,- und € 25.000,- liegen.
- Es können 2 Anträge gestellt werden, die in Summe € 25.000,- nicht übersteigen dürfen.
- Die Laufzeit beträgt 6 Jahre.
- Die Tilgung beginnt nach Ablauf des 6. Monats.
- Der Zins ist für die gesamte Laufzeit festgesetzt.
- Die Tilgungsrate ist konstant.
- Eine frühzeitige Rückzahlung ist ohne zusätzliche Kosten jederzeit möglich.
Das Verfahren:
- Die Unterlagen müssen bei einem der Startcenter in NRW eingereicht werden.
- Weiterleitung der Unterlagen mit Stellungnahme an die NRW-Bank.
Unterlagen die eingereicht werden müssen:
- Geschäftsplan
- Schufa Selbstauskunft
- Antragsvordruck
- Anlage De-minimis-Erklärung
- Kumulierungserklärung
- Bankauskunft
- Steuerliche Unbedenklichkeitserklärung
Geber:
- EU EFRE
- Land Nordrhein-Westfalen
- Durch die NRW-Bank
Haben Sie noch Fragen zur Antragsstellung, oder dem begleitenden Coaching? Gerne freuen wir uns über Ihren Besuch oder Anruf.
Rheinlanddamm 201
44149 Dortmund
0231-3307481
0176-24955075
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