KfW Startgeld

Für Existenzgründer, die über eine Finanzierung Ihrer Geschäftsidee nachdenken, haben wir die wichtigsten Details zum Startgeld der KfW zusammengestellt.

Fördernehmer:

  • Wohnsitz in Deutschland
  • Existenzgründer eines gewerblichen Unternehmens oder eines freien Berufes.
  • Durchführung einer Festigungsmaßnahme innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
  • Auch kleine gewerbliche Unternehmen, die jünger als 3 Jahre sind und mindestens ein Gesellschafter eine natürliche Person ist.

Existenz gründen mit der KfW

  • Bei der Hausbank, welche den Antrag an die KfW weiterleitet.

Förderung von:

  • Gründung als Neugründung, Übernahme eines bestehenden Unternehmens, oder Erwerb einer tätigen Beteiligung.
  • Nebenerwerb mit dem Ziel daraus den Haupterwerb zu machen.
  • Festigungsmaßnahmen, die innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit durchgeführt wird.
  • Erneute Gründung, wenn keine Verbindlichkeiten aus der ersten Gründung bestehen.
  • Nicht gefördert werden Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten, Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, Umschuldung oder Nachfinanzierung und Erwerb unter Lebenspartnern / Ehegatten.

Voraussetzungen:

  • Geplanter nachhaltig wirtschaftlicher Erfolg.
  • Ausreichende fachliche und kaufmännische Qualifikation.
  • Existenzgründer ist zur Geschäftsführung und Vertretung befugt, aktiv an der Unternehmensleitung beteiligt und im Handelsregister eingetragen.
  • Existenzgründer besitzt mindestens 10% Geschäftsanteil und kein anderer Gesellschafter besitzt genügend Stimmen, um die Satzung zu ändern.
  • Es handelt sich um ein kleines Unternehmen nach der Definition der EU. Das bedeutet, dass das Unternehmen nicht mehr als 49 Mitarbeiter beschäftigt, der Umsatz und die Bilanzsumme kleiner gleich € 10 Mio. ist und es unabhängig von Unternehmen agiert, die diese Kriterien nicht erfüllen.     

Kredit:

  • Der Kreditbetrag kann bis zu 100% des Finanzbedarfs sein.
  • Maximal sind € 100.000,- möglich.
  • Es sollen möglichst auch Eigenmittel vorhanden sein, um die Bonität zu verbessern.
  • Es kann ein zweiter Kredit beantragt werden, wenn das erste Vorhaben abgeschlossen ist und in Summe € 100.000,- nicht überschritten werden.
  • Für Betriebsmittel dürfen maximal € 30.000,- vorgesehen sein.
  • Es werden 100% der Summe Bereitgestellt.
  • Der Kreditbetrag kann in einer oder in Teilsummen genommen werden.
  • Spätestens 9 Monate nach der Zusage muss der Betrag abgerufen werden.
  • Sollte der Betrag nach 2 Bankarbeitstagen und einem Monat nicht abgerufen worden sein, so verlangt die KfW eine Bereitstellungsprovision über 0,25% je Monat für den bereitgestellten Betrag.
  • Die Laufzeit kann bis zu 5 Jahren mit einem Tilgungsfreien Jahr betragen, oder bis zu 10 Jahre mit zwei tilgungsfreien Jahren.
  • Bei dem Zins handelt es sich um den entsprechenden Programmzins der KfW.
  • Am Tag der Zusage wird der Zins für die gesamte Laufzeit festgelegt.
  • Die Zinsen sind nachträglich am letzten Tag des entsprechenden Monats zu zahlen.
  • In der tilgungsfreien Zeit müssen nur die Zinsen gezahlt werden.
  • Die Tilgung ist über die gesamte Laufzeit konstant.
  • Eine vorzeitige Tilgung ist mit der Zahlung eines Vorfälligkeitsentgeltes möglich.

Unterlagen:

  • Diverse Unterlagen werden von der Hausbank ausgefüllt.
  • Vom Existenzgründer sind unter anderem der Geschäftsplan – mit wirtschaftlicher Planung, sowie Beschreibung des Vorhabens – und die De-minimis–Erklärung zu erstellen.

Weitere Informationen:

  • Die KfW holt Auskunft bei der SCHUFA und der infoscore Consumer Data GmbH ein.
  • Sicherheiten müssen mit der Hausbank geklärt werden.
  • Bei einem Unternehmen mit beschränkter Haftung, wird der Anteilseigner von seiner Hausbank mit einer Beteiligungsquote an einem möglichen Ausfall beteiligt.
  • Die KfW befreit die jeweilige Hausbank von 80% der Haftung.

Haben Sie noch Fragen zur Antragsstellung des KfW Startgeldes? Gerne freuen wir uns über Ihren Besuch oder Anruf.

Unternehmensberater Yusuf Tombul    Yusuf Tombul

    Rheinlanddamm 201

    44149 Dortmund

    0231-3307481

    0176-24955075

    info@commtaxx.com

One Response to KfW Startgeld

  1. Thomas sagt:

    Ein toller Artikel mit ganz wichtigen Informationen. Vielen ist auch heute noch garnicht bekannt, auf welche Fördermittel man in diesem Bereich tatsächlich zurückgreifen kann. Hier sollte man sich unbedingt ausgiebig informieren, denn oftmals ist es der einzige Weg, um überhaupt Fuss zu fassen.

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