Einzelunternehmung oder doch die GbR mit einem Geschäftspartner?

Dortmund, Christian Kowalczyk: Die GbR und die Einzelunternehmung sind die typischen Personengesellschaften die von Gründern gewählt werden. Aber welche dieser beiden Rechtsformen sollte man wählen, wenn man eine Personengesellschaft gründen will? Was ist überhaupt eine eine GbR oder eine Einzelunternehmung und was sind die Unterschiede?

Was ist ein Einzelunternehmen?

Ein Einzelunternehmen entsteht bei der Gewerbeanmeldung, oder als Freiberufler mit der Anmeldung beim Finanzamt. Wenn Sie als Einzelpersonen gründen möchten, ist die Einzelunternehmung die klassische und einfachste Rechtsform.

Was ist eine GbR?

Die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) besteht mindestens aus 2 Partnern. Man kann die GbR als Gewerbetreibender, oder auch als Freiberufler gründen. Die GbR ist für Gründungen im Team die unkomplizierteste Geschäftsform. Ein schriftlicher Vertrag ist nicht nötig, jedoch kann man durch einen schriftlichen Gesellschaftervertrag Unstimmigkeiten Vorbeugen.

In der unten aufgeführten Tabelle sind die wichtigsten Details zu den beiden Rechtsformen detailiert aufgeführt:

Was GbR Einzelunternehmen
Gründung
  • Mindestens 2 Personen
  • Formfreier Vertrag, aber schriftliche empfohlen
  • Gewerbeschein
  • Freiberufler nur Steuernummer (Anmeldung beim Finanzamt)
  • Nur 1 Person
  • Gewerbeschein
  • Freiberufler nur Steuernummer (Anmeldung bei Finanzamt)
Handelsregister
  • keine Eintragung
  • keine Eintragung
Name
  • Vor- und Nachname aller beteiligten Personen
  • Zusatz GbR
  • Ergänzende Bezeichnungen sind möglich
  • Vor- und Nachname des Inhabers
  • Ergänzende Bezeichnungen sind möglich
Geschäftsführung
  • Gemeinschaftlich
  • Bei Geschäften Zustimmung aller Gesellschafter
  • Intern können andere Vereinbarungen getroffen werden
  •  Alleine
Haftung
  • Jeder uneingeschränkt mit Privatvermögen
  • Intern können andere Vereinbarungen getroffen werden
  • Uneingeschränkt mit Privatvermögen
Steuern
  • Gewerbebetrieb = Gewerbesteuer
  • Einkommensteuer entsprechend des Gewinnanteils
  • Umsatzsteuerpflichtig
  • Gewerbetreibender = Gewerbesteuer
  • Einkommensteuer entsprechend des Gewinns
  • Umsatzsteuerpflichtig
Buchführung
  • EÜR bis Grenzen in §144AO überschritten wurden
  • EÜR bis Grenzen in §144AO überschritten wurden
Kapital
  • Ein Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben
  • Ein Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben
Konzessionen/Lizenzen
  • Beruf- und Branchenabhängig
  • Berufs- und Branchenabhängig
Gesamtkosten
  •  €40-120,-
  •  bis €40,-

Brauche ich einen Gesellschaftervertrag?

Aus eigener Erfahrung können wir sagen, dass es leider bei einer Gründung ohne Gesellschaftervertrag, schon in der Gründungsphase, oft zu Streitigkeiten kommt. Daher empfehlen wir Ihnen, die wichtigsten Punkte schon vor der Gründung zu klären und schriftlich im Gesellschaftervertrag festzuhalten, damit im späteren Verlauf keine Unstimmigkeiten entstehen.

Die wichtigsten Punkte, die bei einem Gesellschaftervertrag geklärt werden müssen sind:

  1. Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft
  2. Aufgabenverteilung
  3. Einlagen der Gesellschafter
  4. Geschäftsführung und -vertretung
  5. Pflichten und Rechte der Gesellschafter
  6. Gewinn- und Verlustrechnung
  7. Recht auf Privatentnahmen
  8. Regelung von Sonderzahlungen
  9. Urlaub und Krankheit
  10. Kündigung eines Gesellschafters
  11. Tod eines Gesellschafters
  12. Einsichtsrecht in die Geschäftsbücher
  13. Dauer der Gesellschaft und Liquidation

Haben Sie noch Fragen zur GbR oder zur Einzelunternehmung? Gerne freuen wir uns über Ihren Besuch oder Anruf.

Unternehmensberater Yusuf Tombul  Yusuf Tombul

  Rheinlanddamm 201

  44149 Dortmund

  0231-3307481

  0176-24955075

  info@commtaxx.com

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