Erschwerte und gekürzte Bedingungen für den Gründungszuschuss im neuen Jahr 2012

Dortmund, Unternehmensberater Yusuf Tombul: Nun ist es auch über das Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die Neuregelung ist ab dem 27.12.2012 in Kraft getreten und wurde von dem Bundespräsidenten Christian Wullf, von der Bundeskazlerin Angela Merkel sowie von der Arbeitsministerin Ursula von der Leyen verkündet.

Existenzgründer werden es durch die Neuregelung des Gründungszuschusses erheblich schwieriger haben. Der Unterschied zwischen der alten und neuen Regelung im Überblick:

Alte Regelung                            Neue Regelung
  • Soll – Leistung
  • Rechtsanspruch
  • Förderdauer: 15 Monate
  • Förderhöhe: 
    • I Phase: 9 Mon. a‘ ALG I zzgl. 300,- € 
    • II Phase: 6 Mon. a‘ 300,- €
  • Restanspruch auf ALG I = 90 Tage
  • § 57, 58 SGB III
  • Kann – Leistung
  • Ermessensleistung
  • Förderdauer: 15 Monate
  • Förderhöhe: 
    • I Phase: 6 Mon. a‘ ALG I + 300,- Euro
    • II Phase: 9 Monate a‘ 300,- €
  • Restanspruch auf ALG I = 150 Tage
  • § 93, 94 SGB III

Die Bewilligung des Antrags auf den Gründungszuschuss liegt bei einer Kann-Leistung im Ermessen der Bundes Agentur für Arbeit. Für eine Bewilligung ist die Haushaltslage der BA sowie Förderfähigkeit des Antragstellers ausschlaggebend.

Gründungswilligen empfehlen wir noch verstärkter auf Formalismus bei der Antragstellung zu achten. Weiterhin gilt es zu beachten, den Antrag auf Gründungszuschuss vor der Gewerbeanmeldung bei der BA zu holen. Auch sollte ein aussagekräftiger Geschäftsplan sowie eine Tragfähigkeitsbescheinigung i.d.R. von der IHK, HWK oder der kommunalen Wirtschaftsförderung vorgelegt werden. 

Haben Sie noch Fragen zur Antragstellung oder zum Geschäftsplan? Gerne freuen wir uns über Ihren Besuch oder Anruf.

Yusuf Tombul   Yusuf Tombul

  Rheinlanddamm 201

  44149 Dortmund

  0231-3307481

  0176-24955075

  info@commtaxx.com   

 

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