Wird der Gründungszuschuss doch eine Kannleistung?

Dortmund, Unternehmensberater Yusuf Tombul: Die Startbedingungen werden durch die Neuregelung des Gründungszuschusses für Existenzgründer erheblich schwieriger sein. Der Unterschied zwischen der alten und neuen Regelung im Überblick:

Alte Regelung                            Neue Regelung
  • Soll – Leistung
  • Rechtsanspruch
  • Förderdauer: 15 Monate
  • Förderhöhe: 
    • I Phase: 9 Mon. a‘ ALG I zzgl. 300,- € 
    • II Phase: 6 Mon. a‘ 300,- €
  • Restanspruch auf ALG I = 90 Tage
  • Kann – Leistung
  • Ermessensleistung
  • Förderdauer: 15 Monate
  • Förderhöhe: 
    • I Phase: 6 Mon. a‘ ALG I + 300,- Euro
    • II Phase: 9 Monate a‘ 300,- €
  • Restanspruch auf ALG I = 150 Tage

Die Neuregelung soll bereits voraussichtlich im Januar 2012 in Kraft treten. Hierüber berät der Bundestag am Freitag, den 25.11.2011 im Plenum. Durch die massive Einsparung soll die Bundesagentur für Arbeit entlastet werden.

Bei einer Kann-Leistung liegt die Bewilligung des Antrags auf den Gründungszuschuss im Ermessen der Bundes Agentur für Arbeit. Maßgeblich für die Bewilligung ist die Haushaltslage der BA sowie Förderfähigkeit des Antragstellers.

Gründerwilligen empfehlen wir noch in diesem Jahr, bevor die Neuregelung in Kraft tritt, mit dem Vorhaben zu beginnen. Weiternhin gilt es zu beachten, den Antrag auf Gründungszuschuss vor der Gewerbeanmeldung zu stellen.

Haben Sie noch Fragen zum Gründungszuschuss? Gerne freuen wir uns über Ihren Besuch oder Anruf.

Unternehmensberater Yusuf Tombul   Yusuf Tombul

  Rheinlanddamm 201

  44149 Dortmund

  0231-3307481

  0176-24955075

  info@commtaxx.com   

 

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